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Kein Werbemüll!

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WIR WOLLEN KEINEN WERBEMÜLL IN UNSERER E-MAIL!

Werbung per E-Mail ist illegal in den meisten Staaten (zur Rechtslage: siehe unten). Falls kein Verantwortlicher für eine versandte Mail benannt werden kann, haftet (nach deutschem Telekommunikationsgesetz) der jeweilige Provider.

Zur Rechtslage siehe unten.

WE DO NOT WANT MY MAILBOX FILLED WITH ADVERTISING GARBAGE!

Unsolicited advertising e-mail is illegal in most countries (see below for the juristic details). If the person sending such mails can not be named, by terms of telecommunications law your company (strictly speaking: the keeper of your site) has to stand in for this case.


Rechtslage in Deutschland:

(Unaufgeforderte) Werbung per E-Mail widerspricht (mindestens) Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Rechtssprechung lehnt sich hier an folgende Urteile für Fax- Telex-Werbesendungen aus folgenden Gründen an:

Das Landgericht Traunstein verhängte kürzlich (11/98) eine entsprechende, mit 500.000,- DM Strafe bewehrte Verfügung gegen einen Provider. Es untersagte ihm, weiterhin Werbemails gegen den Willen der Betroffenen zu versenden.
(LG Traunstein, 2 HKO 375/197 - 1997)

Wie beim Fax/Telex sind die Kosten für den Werbenden vergleichsweise sehr gering sind (im Gegensatz zum Postbrief). Daraus resultiert als weiteres Unlauterbarkeitskriterium, daß diese Werbemethode den "Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen" in sich trage.
(BGH I ZR 54/71 - 6.10.1972)

Durch (allgemein übliche) Größenbeschränkung der Mailbox kann die Benutzbarkeit (durch Überfüllung mit Werbung) gegen das Interesse des Beworbenen eingeschränkt werden. Dies ist nicht zulässig.
(BGH I ZR 54/71 - 6.10.1972)

Dem Beworbenen entstehen direkte Kosten für den Empfang der Werbung (Providergebühren, zusätzlich zu bezahlende Verbindungs- gebühren), was dem Beworbenen (ohne vorangegangene Geschäftsbeziehung) i.A. nicht zumutbar ist.
(LG Hamburg 15 O 250/88 - 10.8.1988)

Der Zweck eines Fax-/EMail-Anschlusses im Vergleich zur Briefpost ist die ständige, schnelle Erreichbarkeit. Dadurch entsteht bei Empfang einer Mitteilung aber auch eine Unterbrechung der Arbeit. Diese Unterbrechung durch unverlangte Werbesendungen belästigt den Beworbenen. Dies ist nicht zulässig.
(OLG Hamm 4 U 22/90 - 17.5.1990)

Eine Aufforderung (eine Werbung zuzusenden) muß entweder explizit vorgebracht worden sein, oder durch eine aktuell bestehende Geschäftsbeziehung begründet. Die Annahme eines generellen Einverständnisses (z.B. durch die Angabe der Faxnummer auf Briefpapier u.ä.) wird verneint.
(OLG Hamm 4 U 22/90 - 17.5.1990)

Dementsprechend findet sich z.B. in den AOL Nutzungsbedingungen / Verkehrsregeln (Stand: 16. August 1996)

2.6.9 Werbung
Der AOL-Service darf nicht genutzt werden, um unerwünschte Werbung gleich welcher Form an andere Mitglieder zu übermitteln, mit Ausnahme von Bereichen, die extra für diesen Zweck geschaffen sind (z.B. der Kleinanzeigenteil).


Jurisdiction in the U.S.A.:

Unsolicited email is forbidden.
AOL vs. "Over the Air Equipment" (Las Vegas), November 1997, Alexandria, Virginia / December 1997 Federal High Court
Sending unsolicited email is illegal and offending against the law against computer abuse and misuse.

Forged sender or return address is punishable.
AOL vs. "Cyber Promotions Inc.", February 1997
Sending email with forged sender or return address is illegal and offending against the law against computer abuse and misuse.

Analogue to jurisdiction with fax machines:
By US Code Title 47, Sec.227(a)(2)(B), a computer/modem/ printer meets the definition of a telephone fax machine. By Sec.227(b)(1)(C), it is unlawful to send any unsolicited advertisement to such equipment. By Sec.227(b)(3)(C), a violation of the aforementioned section is punishable by action to recover actual monetary loss, or $500, whichever is greater, for each violation.


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